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Betriebshaftpflicht für Tanzbetriebe

Jeder jede Tanzschule ist voller Enthusiasmus und Tatendrang. Beim Aufbau des Unternehmens steht der Umgang mit Versicherungen manchmal fälschlicherweise "hinten an". Die Zeit, die der Unternehmer sich für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nimmt, kann im Schadensfall allerdings „Gold“ wert sein.

Eröffnet man zum Beispiel eine Tanzschule, sollte der Inhaber unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Versichert wird ein bestimmter Betrieb mit seinen Eigenschaften oder Rechtsverhältnissen bzw. die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Mit Abschluss einer solchen Absicherung sind üblicherweise die Betriebsleitung, oder Personen die die Beaufsichtigung oder Leitung von Betriebsteilen ausführen und alle Betriebsangehörigen versichert. Ausgeschlossen sind meist Schäden die durch Mitarbeiter an anderen Mitarbeitern entstehen können. Für solche Angelegenheiten kann die Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden. Die Versicherer bieten den verschiedenen Berufsgruppen oder Branchen ganz individuelle Versicherungsmodelle an, um möglichst eine hohe Abdeckung der Risiken einer Branche zu erreichen. Zu unterscheiden ist auch die Grundstückshaftpflicht, die auch separat beantragt werden kann, genauso wie die Gebäudeversicherung für das Unternehmen, die stets separat versichert werden möchte. Ist eine kleine (zum Beispiel) Tanzschule in einem Wohnhaus integriert, kann selten auch das Standard Gebäudeversicherung - Risiko abgeschlossen werden.

Bei einigen Berufen wird die Haftpflicht für die Firma in eine Berufshaftpflichtversicherung umgewandelt. Das betrifft Berufsgruppen wie Lehrer, Rechtsanwälte oder Ärzte. Das betriebliche Risiko wird bei diesen Berufsständen von einer Einzelperson getragen. Die Versicherung hat hier nur einen anderen Namen, die versicherten Risiken sind die gleichen. Der Versicherungsbereich erstreckt sich über alle betrieblichen Angelegenheiten. Alle Schäden die innerhalb des Betriebes oder in Ausübung der Tätigkeit beim Auftragnehmer entstehen können, sind in der Regel durch die Versicherung abgedeckt. Ebenfalls in der Versicherung eingeschlossen sind Folgeschäden durch hergestellte Produkte. Für besondere Risiken werden Beitragszuschläge erhoben. Bei der Ausarbeitung einer Haftpflichtversicherung für die Firma sind auch alle Nebenrisiken wie Gabelstapler, Wachhunde oder die Vermietung und Verpachtung von Teilen des Betriebsgrundstückes angegeben werden. Kraftfahrzeuge, die zur Firma gehören, können in aller Regel darin nicht versichert werden (dazu benötigt man eine Fuhrparkversicherung). Die Versicherungsunternehmen erinnern mit Jahresfragebögen ihre Versicherungsnehmer daran, den Umfang und den Inhalt ihrer Betriebshaftpflicht zu überprüfen. Ist die Anzahl der Mitarbeiter gesunken oder gestiegen, wirkt sich das auf den Beitrag der Versicherung aus.